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Schutz vor dem Corona-Virus

Landrat Manfred Görig zieht Bilanz: Mobile Teams waren in allen 23 Alten- und Pflegeheimen des Vogelsbergkreises / Zusätzliche Impfungen im Impfzentrum

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Exakt 4577 Corona-Impfungen sind im Vogelsbergkreis bislang durchgeführt worden, der überwiegende Teil von den mobilen Teams, die seit dem 27. Dezember im Einsatz sind. Im Impfzentrum in der Alsfelder Hessenhalle, das seit genau einer Woche in Betrieb ist, wurden bislang 542 Impfungen vorgenommen, zieht Landrat Manfred Görig eine erste Bilanz.

Alle 23 Alten- und Pflegeheime im Vogelsbergkreis wurden mittlerweile von den mobilen Teams besucht. Über 3000 Impfungen wurden dort durchgeführt. Ein Teil der Bewohner hat auch schon die zweite Impfung bekommen, "bis Mitte März werden alle diesen Schutz haben, dann werden wir alle Einrichtungen zum zweiten Mal durchgeimpft haben", kündigt der Landrat an.

Die mobilen Teams haben zudem fast 700 Krankenhaus-Mitarbeiter geimpft sowie die Mitarbeiter des Impfzentrums in der Hessenhalle - von IT- und Verwaltungspersonal bis zu den medizinischen Fachkräften.

Über das Anmeldeportal des Landes wurden die Impftermine für Senioren in der Hessenhalle vergeben. Katharina Schneider war die Erste, die am vergangenen Dienstag ihre Impfung bekam. Zudem wurden Mitglieder des Rettungsdienstes, die Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter des Rettungsdienstes - darunter auch zwei Mitarbeiter des Vogelsbergkreises -, die Task-Force Pflege des DRK sowie Bundeswehr-Angehörige, Mitarbeiter des Dialysezentrums, Pflegekräfte der ambulanten Dienste und Hausärzte sowie Mitarbeiter der mobilen Teams geimpft. Laut Corona-Impfverordnung gehören diese Personengruppen in die Schutzimpfungen mit höchster Priorität.

Als rechtlicher Maßstab dient die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) folgt die Neufassung den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und "berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Impfkampagne". Der § 2 regelt die "Schutzimpfungen mit höchster Priorität". Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 gehören als Personen, die in Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen tätig sind, auch die Hausärzte, die ein Alten- oder Pflegeheim ärztlich betreuen oder ihre Patienten in einer solche Einrichtung aufsuchen. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV gehören ausdrücklich auch Mitarbeiter/innen, die "in Rettungsdiensten" tätig sind. Seit dem 8. Februar regelt § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaImpfV ausdrücklich, dass "von der Reihenfolge nach Satz 1" in Einzelfällen abgewichen werden kann, wenn dies zum einen "für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen" notwendig ist und zum anderen "zur Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen". Satz 1 regelt, dass zunächst die Anspruchsberechtigten in der Reihenfolge der höchsten (§ 2), der hohen (§ 3) und der erhöhten Priorität (§ 4) berücksichtigt werden, bevor den übrigen Anspruchsberechtigten (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 iVm Abs. 1 CoronaImpfV) der vorhandene Impfstoff angeboten wird.

"Im Arbeitsumfeld der geimpften Personen ist das Ansteckungsrisiko groß, daher haben wir entschieden, diese Gruppen schnell zu impfen und dazu auch Restdosen des Impfstoffs verwendet", schildert der Landrat. Gerade zu Beginn der Impfaktion spielte die Zeit eine entscheidende Rolle. Blieb eine Impfdosis übrig, musste sie innerhalb nur einer Stunde verimpft werden. Laut Task Force Impfkoordination des Hessischen Innenministeriums beträgt die Aufbrauchfrist für alle Impfstoffe eine Stunde nach Rekonstitution beziehungsweise Anbruch. Wenn der Impfstoff unter einer Sterilwerkbank vorbereitet und auf die Spitze aufgezogen wird, hat man länger Zeit, ihn zu verimpfen. Unter diesen strengeren Bedingungen, die seit dem 21. Januar eingerichtet sind, steht mehr Zeit zur Verfügung, um die Restdosen zu nutzen.

"Über die Verwendung der übrig gebliebenen Impfdosen im Impfzentrum entscheiden jeweils zwei Ärzte unseres Teams im Vier-Augen-Prinzip", erläutert der Landrat. "Wir haben jetzt entschieden, dass Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte sowie deren Personal, das direkt am Patienten arbeitet, die nächsten Impfdosen erhalten. Dazu haben wir bereits eine Liste erstellt, die jetzt abgearbeitet wird. Danach werden wir neu entscheiden."

Es ist möglich, dass Restdosen der von uns beauftragten mobilen Teams nicht im Sinne der Impfverordnung genutzt worden sind. Dies öffentlich aufzuklären, ist nicht lösbar, weil Datenschutz, Patientenschutz und die Persönlichkeitsrechte Einzelner rechtliche Grenzen aufzeigen. Mittlerweile sind die mobilen Teams schriftlich informiert worden, dass alle Restdosen ebenfalls dem Impfzentrum zu melden sind, sodass auch über die Verwendung dieses Impfstoffes von den Ärzten entschieden wird. "Damit haben wir eine Regelung getroffen, die klar und eindeutig ist", so der Landrat, der den Mitarbeitern des Impfzentrums und der mobilen Teams einen besonderen Dank für ihren Einsatz ausspricht.

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