Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 739159

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland https://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Frau Gabriele Richter +49 6641 9773400

Wer Wohnimmobilien verwaltet braucht eine Erlaubnis

Gewerbetreibende sollten bis Ende März Antrag stellen

(lifePR) (Lauterbach, )
Wer im Vogelsbergkreis Wohnimmobilien verwaltet, braucht dafür eine Erlaubnis. Darauf weist das Gewerbeamt der Kreisverwaltung hin. Das gilt auch für Personen oder Unternehmen, die schon vor dem 1. August 2018 in der Wohnimmobilienverwaltung tätig waren. Zu diesem Datum ist nämlich die Neuregelung in Kraft getreten. Auch diejenigen, die eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer besitzen und Wohnimmobilien verwalten, müssen bis Ende März die neue Erlaubnis beantragen. Für wen gilt das?

Wohnimmobilienverwalter sind gewerblich tätige Personen oder Unternehmen, die als Verwalter für Dritte agieren. Sie sind für die Organisation, die Durchführung und die Nachbearbeitung von Eigentümerversammlungen verantwortlich und organisieren die Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern. Darüber hinaus haben sie vielfältige Aufgaben, wie die technische Planung, Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten und kaufmännische Aufgaben einschließlich Verwaltung, Abrechnung und Eintreibung von Geldern (Nebenkostenabrechnung).

Gut zu wissen: Eine reine Hausmeistertätigkeit (Glühbirnen wechseln, Gartenpflege, regelmäßiges Straße- und/oder Hofkehren) gehört nicht zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten des Wohnimmobilienverwalters. Auch das Verwalten von eigenem Wohnraum oder Eigentum inklusive eigener Ferienwohnungen ist keine Wohnimmobilienverwaltung. Wenn eine Eigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum selbst verwaltet oder durch einen Miteigentümer, einen Verwandten oder näheren Bekannten verwalten lässt, liegt üblicherweise ebenfalls keine gewerbsmäßige Verwaltung vor – sofern dies unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erfolgt und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Auch die gewerbsmäßige Verwaltung von Gewerbemietverhältnissen fällt nicht unter die Erlaubnispflicht.

Die Neuregelung der Gewerbeordnung schreibt außerdem den Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes sowie eine Weiterbildungspflicht vor. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Erlaubnis gibt es online unter https://www.vogelsbergkreis.de/Makler-34c-Gewerbeordnung.1595.0.html

Bei Fragen dazu stehen die Ansprechpartner im Gewerbeamt unter folgenden Nummern zur Verfügung: 06641 / 977-102 oder 06641 / 977-133, gewerbeamt@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.