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Quarantäne: Was ist zu beachten?

Einfache Regeln für die unumgängliche Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung

(lifePR) (Lauterbach, )
Ein Anruf, den vermutlich die wenigsten Menschen empfangen möchten: Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, das mitteilt, dass man als Kontaktperson der Kategorie I zu einem bestätigten Fall gilt und somit für 14 Tage in Quarantäne muss. Dies ist jedoch eine sehr wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak: „Wenn sich die Menschen an die 14-tägige Quarantäne halten und die Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten, kann die Pandemie verlangsamt werden.“ Auch wenn Betroffene keine Beschwerden haben sollten, sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Mitmenschen: „Man schützt dadurch sich selbst und andere.“ Weitere Schutzmaßnahmen sind: Husten- und Nies-Regeln befolgen, gute Händehygiene sowie Abstand halten. Das kann vor einer Übertragung des neuartigen Corona-Virus schützen.

Wenn Menschen positiv auf das Virus getestet wurden, sollten sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum bitten, ihnen zum Beispiel mit dem Einkauf zu helfen. Auch können gegebenenfalls ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde Unterstützung bieten.

Direkter Kontakt ist zwar nicht erlaubt, doch Betroffene sollten mit Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien in Verbindung bleiben. „Sollte es die Erkrankung zulassen, können Sportübungen für Zuhause genauso wichtig für die Psychohygiene sein, wie der digitale Kontakt zu seinen Mitmenschen“, versichert Dr. Mischak.

Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weiter mitteilt, endet die Absonderungs-Maßnahme nicht automatisch, sondern erst, wenn sie auch durch die Behörde wieder aufgehoben wurde.

Auch bei der Müllentsorgung gibt es im Quarantäne-Fall einiges zu beachten

Vogelsbergkreis. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (zav) bittet seine Kundinnen und Kunden, dass falls positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in einem Haushalt leben, die Entsorgung gemeinsam mit dem Restabfall erfolgt. Die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (zum Beispiel Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) sollten zum Schutz des Personals der Abfallentsorgung nur eingeschränkt genutzt werden.

Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne geworfen werden, der Müll muss in stabile und reißfeste Abfallsäcke verpackt werden, die sorgfältig verschlossen werden.

Sollten aufgrund der Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, sind diese in den zav-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen. Auch hier gilt, bitte drei Tage vorher nichts mehr einfüllen.

Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden.

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