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EU-Abfallverbringungsverordnung darf Export von Sekundärrohstoffen nicht behindern

(lifePR) (Bad Honnef, )
Bei den Beratungen der EU-Abfallverbringungsverordnung, die am 12.07.2007 in Kraft treten soll, müssen noch einige offene Fragen geklärt werden. Dazu gehören der Export in Drittstaaten und die Sicherung des Vertrauensschutzes (Anhang VII).

Die EU-Kommission hat Drittstaaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt, vor längerer Zeit gebeten, sich bezüglich des Imports von Abfällen zu positionieren. Insbesondere geht es um den generellen Ausschluss von bestimmten Abfällen und um das anzuwendende Kontrollverfahren. Leider war der Rücklauf, wie das Bundesumweltministerium berichtet, sehr schleppend. Nach derzeitigem Stand fehlt auch noch die Erklärung des großen Abfallimporteurs China. Eine entsprechende Erklärung soll aber in Vorbereitung sein.

Geplant ist, die Antworten der Staaten-Befragung in einer Verordnung zusammenzufassen und diese noch vor dem 12.07.2007 zu verabschieden. Soweit sich Staaten nicht rückgeäußert haben, gilt das Kontrollverfahren der "Roten Liste", das die vorherige Notifizierung erfordert.

Unklar ist der Fall von OECD-Mitgliedstaaten, die den OECD-Beschluss über die grenzüberschreitende Abfallverbringung bisher nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Auch in diesen Fällen muss das "Rote Liste"-Kontrollverfahren angewandt werden. Beispielhaft sind die USA und die Türkei zu nennen. Hier zeichnen sich aber offensichtlich Lösungen ab.

Wir sehen für den Bereich der grün gelisteten Abfälle immer noch Probleme im Vertrauensschutz der Geschäftsbeziehungen. Das Formular in Anhang VII fordert die Angabe der gesamten am Recyclingprozess beteiligten Unternehmen. "Auch hier muss eine einheitliche Lösung bei der Frage des Vertrauensschutzes der Geschäftsbeziehungen gefunden werden", so Ulrich Leuning, Geschäftsführer der BDSV, da ansonsten der notwendige internationale Handel von Sekundärrohstoffen deutlich beeinträchtigt würde.

Hier hat sich auch das Bundesumweltministerium massiv für eine praktikable Lösung eingesetzt, die mit den Verbänden abgestimmt ist. Leider gibt es noch Staaten, die das Problem nicht erkennen, oder die Totalkontrolle wollen. Nach dem jetzigen Verfahrensstand muss sich die Kommission mit rechtlichen Bedenken bezüglich der Änderungsvorschläge befassen. Zusammen mit unseren internationalen Verbänden BIR und EFR versuchen wir erneut, eine vertretbare Lösung im Interesse der Recyclingwirtschaft bei der Kommission zu erreichen.
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