Betriebliches Gesundheitsmanagement gilt heute als Schlüssel zur Reduzierung der Krankheitsrisiken und der krankheitsbedingten Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Seit Änderung der Steuergesetze können Arbeitgeber BGM-Maßnahmen mit bis zu 500 EUR steuerfrei bezuschussen.
Kur(z) und Gut
Nach aktuellen Studien unter anderem der AOK bringen qualifizierte Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bis zu fünf Prozent Verringerung des Krankenstands, 30 Prozent weniger Arbeitsunfähigkeitstage und bis zu 700 Euro oder auch mehr an Einsparungen pro Mitarbeiter und Jahr für Lohnfortzahlung. "Kurorte sind für solche wohnortfernen Vorsorgemaßnahmen ideal", sagt Bad Füssings Kurdirektor Rudolf Weinberger. Nach einer in diesen Tagen veröffentlichten Studie, durchgeführt unter anderem von der Universität Würzburg, zeigte sich: Stressbelastung, chronische Schmerzen und auch Burnout-Symptome werden bereits nach nur einer Woche Aufenthalt in einem Kurort signifikant reduziert.
Bad Füssing im Herzen des Bayerischen Thermenlands gilt seit Jahren als Vorreiter für wohnortfernes betriebliches Gesundheitsmanagement. "Die Audi Betriebskrankenkasse setzt seit Jahren auf den Nutzen solcher Kursangebote in Bad Füssing", sagt Rudolf Weinberger, Kurdirektor in Europas besucherstärkstem Heilbad. Zwischen Bad Füssings Thermen werden derzeit für BGM-Maßnahmen zertifizierte Programme im Bereich der Progressiven Relaxation, im Bereich Bewegungstherapie und in der Ernährungsschulung angeboten.
Anerkannt von Finanzämtern
Kern der jetzt von Dr. Holiday weiterentwickelten BGM-Maßnahmen sind motivierende und qualifizierte Kompakt-Gesundheitsseminare für Beschäftigte aller Branchen weg vom Stress und der Hektik des Alltags. Die Schulungsprogramme sind dabei den individuellen Bedürfnissen verschiedener Arbeitsplätze angepasst: Kassenpersonal aus dem Handel erhält also zum Beispiel ein ganz anderes Gesundheitscoaching als etwa der Facharbeiter im metallverarbeitenden Betrieb. Das Modell ist von verschiedenen Finanzämtern als steuerfreie Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereits anerkannt.
Der steuerliche Vorteil des Programms ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer beachtlich: 500 EUR, als Mehrleistung an einen Mitarbeiter über den Gehaltszettel ausbezahlt, kosten einem Unternehmen im Durchschnitt knapp 600 EUR, auf dem Gehaltszettel des Arbeitnehmers landen - abhängig von der Steuerklasse - davon jedoch im Durchschnitt nur rund 300 EUR. Nach den neuen steuerlichen Richtlinien profitieren sowohl Unternehmen wie Arbeitnehmer voll von den finanziellen Leistungen im Rahmen des BGM. Sie sind steuerlich voll absetzbar und der Mitarbeiter muss nichts versteuern. "Rechnet man da noch die von der AOK errechneten Einsparungen durch Reduzierung der Krankheitstage hinzu, kosten solche wohnortfernen Präventionsmaßnahmen dem Unternehmen praktisch keinen Cent", sagt Dr. Holiday-Vorstand Claudia Staedele.