Auch für die Nutzung der BaumSchwebeBahn ist ein entsprechender Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) nötig.
Weiterhin gilt die 3G-Regel in der Tourist-Information und in der Wandelhalle sowie in den gastronomischen Betrieben.
Es wird darum gebeten, dass die Nachweise entsprechend eigenständig vorgelegt werden, um so einen zügigen Ablauf an den entsprechenden Stellen gewährleisten zu können.