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KWS SAAT AG

Abschluss der Tarifverhandlungen 2013 von guter Geschäftsentwicklung geprägt

(lifePR) (Einbeck, )
Nach ganztägigen Verhandlungen endeten am heutigen Montag die Tarifgespräche 2013 der KWS SAAT AG und IG BAU. Dabei einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erhöhung der tarif- und erfolgsabhängigen Entgelte um durchschnittlich insgesamt 6,8% für die kommenden 24 Monate.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2013 umfassen Entgelterhöhungen für alle Tarifgruppen. Die jeweilige Tariferhöhung enthält zwei Komponenten. Zum einen werden die Entgeltgruppen E3-E13 zum 1. Juli 2013 um 4,0% angehoben, zum anderen erhält jeder Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen im Juli 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 € brutto. Mit diesen deutlichen Entgeltanhebungen wird der gegenwärtigen guten Ertragslage der KWS Rechnung getragen.

Neben der Erhöhung der tariflichen Entgelte wurde die erfolgsabhängige Vergütung ebenfalls angehoben. Bisher endete die erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von einem vollen Monatsentgelt bei einer Dividende von 2,60€ je Aktie. Die maximale Bonuszahlung wurde nunmehr auf das 1,5fache eines Bruttomonatsgehalts bei 3,80 € je Aktie erweitert.

Darüber hinaus wurde die Familien- und Auszubildendenfreundlichkeit bei KWS weiter gestärkt. Zum einen wurden die Vereinbarungen zum Kinderbetreuungszuschuss ausgeweitet. Zum anderen wurde die monatliche Auszubildendenvergütung um 50 € je Monat angehoben. Ferner erhalten alle Auszubildenden eine Einmalzahlung in Höhe von 350 € im Juli 2013. Der Wohnungskostenzuschuss beträgt weiterhin 100 € monatlich. Die bereits bestehende Regelung zur Familienpflegezeit wurde darüber hinaus verlängert.

Die Tarifvertragsparteien einigten sich darauf, Leiharbeit im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten stärker zu reduzieren. Der Tarifabschluss 2013 wird neben der KWS SAAT AG auch für die KWS Mais GmbH sowie für die KWS Services Deutschland GmbH wirksam und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Beide Parteien habe eine Erklärungsfrist bis zum 30. Juni 2013 vereinbart.

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