APHIS (Animal and Plant Health Inspection Service) wird nun vorübergehende Maßnahmen erwägen, um den Anbau dieser gentechnisch veränderten Zuckerrüben unter geltendem US-Recht fortzuführen. Der Richterspruch hat keine Auswirkungen auf die Ernte und Verarbeitung von vor dem Urteil angebauten Roundup Ready Zuckerrüben. Diese Zuckerrüben können ohne Einschränkung geerntet und verarbeitet werden, auch die Vermarktung des aus ihnen gewonnenen Zuckers ist ohne Einschränkung erlaubt. Jegliche Saatgutproduktion von Roundup Ready Zuckerrüben, die vor dem Richterspruch erfolgte, darf ebenfalls ungehindert fortgesetzt und das Saatgut geerntet und verarbeitet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Behörde APHIS auf Basis dieses Gerichtsurteils sowie einer kürzlich ergangenen Entscheidung in einem ähnlichen Fall durch den Obersten Gerichtshof der USA vorübergehende Maßnahmen umsetzen wird, die es sicherstellen, den künftigen Anbau von Roundup Ready Zuckerrüben unter dem geltenden Recht fortzuführen. Die Zuckerrübenindustrie hat APHIS und dem Landwirtschaftsministerium USDA ihre volle Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zugesagt, um so den weiteren Anbau von Roundup Ready Zuckerrüben fortzusetzen.
Der Zuckerrübenanbau in den USA hat eine große wirtschaftliche Bedeutung im ländlichen Raum. Mit einem Anbau auf derzeit etwa 500.000 ha stellt er die Hälfte der Zuckerversorgung in den USA sicher. Die Landwirte nutzen auf 95 % der Fläche Roundup Ready Zuckerrüben, da sie ihnen ermöglicht, die Unkrautkontrolle - eine der größten Herausforderungen im Zuckerrübenanbau - umweltfreundlicher zu gestalten.