Das SGB II erfährt mit dem nun vorliegenden 12. Änderungsgesetz eine grundlegende Reform mit dem Ziel, die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die soziale Sicherung zu stärken. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden durch ein Bürgergeld abgelöst. Die aktuellen Herausforderungen, mit denen sich die Menschen in Folge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, haben es vielen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt auskömmlich zu bestreiten. Das betrifft vor allem die außergewöhnlichen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln. Um regelbedarfsrelevante Preissteigerungen zeitnäher abbilden zu können, wird die Fortschreibung der Regelbedarfe geändert. Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft.
Der Deutsche Caritasverband legt mit dem vorliegenden Band die aktuelle Fassung des Zweiten Buches Sozialgesetz (SGB II – Bürgergeld) vor. Wie in der Reihe üblich, sind die durch das genannte Gesetzgebungsverfahren zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderungen des Gesetzestextes farblich hervorgehoben. Das erleichtert dem Lesenden den schnellen Übergang vom alten zum neuen Recht. Dem Gesetzestext vorangestellt ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen. Der Deutsche Caritasverband und die Bundesgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu den geplanten Änderungen Stellung genommen. Die Texte der Stellungnahmen sind im Anhang dokumentiert. Die kurzfristigen Änderungen, die das Gesetz durch den Vermittlungsausschuss genommen hat, konnten in diesen nicht berücksichtigt werden.