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Modernisierungsgesetz zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung vom Bundeskabinett beschlossen

(lifePR) (Kassel, )
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) werden vom Gesetzgeber sowohl in der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung als auch im Leistungsbereich erhebliche Veränderungen eingeleitet. Für die Landwirtschaft bedeutsam sind insbesondere die Veränderungen im Leistungsbereich, darauf weist der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hin.

Bei der Betriebs- und Haushaltshilfe ist zukünftig eine Eigenbeteiligung geplant, ebenso eine Verlängerung der Wartezeit bei einer Unfallrente auf 26 Wochen. Ein wesentlicher Punkt in den voraussichtlich ab 2008 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen sind Leistungen von Abfindungen für Bestandsrenten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 Prozent. Hierfür sollen der Bund insgesamt 400 Mio. Euro und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften etwa 250 Mio.

Euro zur Verfügung stellen. Damit sollen die Rentenlasten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nachhaltig verringert werden. Mittelfristig sollen diese Maßnahmen zu einer Stabilisierung der Beiträge in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führen. Darüber hinaus sollen die Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger bis Ende 2008 Berichte über die Weiterentwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorlegen. Im Bereich der Organisation sind Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen, so z. B. die Zusammenführung der bisher drei Spitzenverbände der LSV zu nur noch einem Spitzenverband. Diesem sollen Grundsatz- und Querschnittsaufgaben übertragen werden.

Gleichzeitig soll aber an der regionalen Gliederung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung festgehalten werden.
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