Als Erfolg für die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft begrüßt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen das Abstimmungsergebnis im Bundestag zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. „Dass sich die Abgeordneten mehrheitlich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ausgesprochen haben, ist Ausdruck des Respekts vor dem Leben. Davon profitieren Patienten und Ärzte gleichermaßen“, unterstreicht von Knoblauch z u Hatzbach. „Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Menschen in Not beizustehen und ihnen Schmerzen und Leid weitgehend zu nehmen, nicht jedoch Beihilfe zum Selbstmord zu leisten. Darauf können sich Patienten auch weiterhin verlassen.“
Die Gefahr einer Kriminalisierung von Ärzten, die Sterbenden zur Linderung ihrer Leiden Hilfe leisten, ohne damit das Leben aktiv verkürzen zu wollen, sei mit dem neuen Gesetz nicht verbunden. „Diese von der `Hilfe zum Sterben`, d.h. der Suizidhilfe klar abgegrenzte `Hilfe beim Sterben` ist strafrechtlich ohne Bedeutung und stellt keine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung im Sinne dieses Gesetzes dar“, macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. „Es kommt darauf an, dass schwerstkranke Menschen eine gute palliative Versorgung erhalten. Mit dem kürzlich beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz hat der Gesetzgeber eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Versorgung von Menschen am Lebensende geschaffen.“