Dies sei aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels notwendig, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Primäres Ziel der Maßnahmen sei der Erhalt der ärztlichen Arbeitskraft und das schnellstmögliche Erreichen der Fachärztinnen- und Facharztreife.
Grundlegend sei eine positive Auslegung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für schwangere und stillende Ärztinnen.
Auf Bundesebene wurde der Beschluss bereits auf dem 128. Deutschen Ärztetag in Mainz gefasst.