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GOÄ-Novelle: Hessische Ärzte sehen Nachbesserungsbedarf

Informationsveranstaltung der Landesärztekammer Hessen zur neuen ärztlichen Gebührenordnung in Frankfurt

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Überholt und intransparent: Eine Reform der über 30 Jahre alten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist längst überfällig. Nun scheint nach jahrelangem Bemühen eine Novellierung zum Greifen nahe, doch in der Ärzteschaft rumort es. Grund: viele Ärzte sehen sich nicht ausreichend über die Inhalte der geplanten neuen GOÄ informiert. Um die hessischen Ärztevertreter im Vorfeld des außerordentlichen Deutschen Ärztetages zur GOÄ am 23. Januar aus erster Hand über den Verhandlungsstand zu unterrichten, hatten Landesärztekammer Hessen und die PVS-Akademie als Vertreter der beiden Verhandlungsführer den GOÄ-Beauftragten der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Bernhard Rochell und Dr. Birgit König, Stellvertretende Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), am 16. Januar als Referenten nach Frankfurt eingeladen.

Rochell und König brachten die Ziele der neuen GOÄ in ihrem gemeinsamen Vortrag auf den Punkt: Mehr Transparenz, Abrechnungssicherheit und Verständlichkeit. U.a. sollen die sprechende Medizin gestärkt werden, die neuen, deutlich höheren Einfachsätze der Gebührenordnung nicht unterschritten und die geplante „Gemeinsame Kommission“ paritätisch besetzt werden: 4 Sitze durch die BÄK, und je 2 Sitze durch die PKV und die Beihilfeträger. „Die Öffnungsklausel ist vom Tisch“, erklärte Rochell. Vielmehr komme es auf einen fairer Interessenausgleich an: Keine Überforderung der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten und angemessene Vergütung der ärztlichen Leistung (§ 11 Bundesärzteordnung). Auch soll entsprechend einer von der Ärzteschaft seit Langem erhobenen Forderung die neue Gebührenordnung kontinuierlich weiterentwickelt werden, um medizinische Innovationen frühzeitig aufnehmen zu können. BÄK und PKV waren 2011 von dem Gesetzgeber verpflichtet worden, bei der Entwicklung eines neuen GOÄ-Entwurfs zusammenzuarbeiten. Dass die Eckpunkte nun in dieser Form mit über 4.300 Gebührensätzen – 500 mehr als in der alten GOÄ, dem Ministerium vorgelegt werden konnten, nannte König einen „riesigen“ Erfolg. Beide, PKV und BÄK, wollten damit die Privatmedizin stärken.

Natürlich handele es sich bei dem Entwurf zur GOÄ-Novelle um einen Kompromiss, räumten neben den Referenten auch Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe und Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der BÄK sowie Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer Recht des PKV-Verbandes in der anschließenden, von Egbert Maibach-Nagel , Chefredakteur des Deutschen Ärzteblattes, moderierten Diskussion ein. Beide Seiten hätten Zugeständnisse machen müssen, um das Werk auf den Weg zu bringen.

Dass auch auf der Informationsveranstaltung Fragen offen blieben, zeigten Wortmeldungen aus dem Publikum. Neben dem Appell, einzelne Inhalte der neuen GOÄ nachzubessern, wurde deutliche Kritik an den bisher mangelnden Informationen in den zurückliegenden Monaten laut. Windhorst begründete diese mit der Auflage des Bundesgesundheits-ministeriums, während der Verhandlungen keine detaillierten Inhalte zu veröffentlichen. Er rief die Ärzte dazu auf, ihre Forderungen nach Nachbesserungen und mehr Transparenz auf dem Außerordentlichen Ärztetag zu artikulieren. Der neuerliche Vorstoß der SPD-Fraktion gegen eine Novellierung der GOÄ und für eine Bürgerversicherung müsse ernst genommen werden. Sollten sich die Delegierten des außerordentlichen Deutschen Ärztetages gegen den Entwurf von BÄK und PKV aussprechen, bestehe die Gefahr, dass damit die vielleicht letzte Chance für eine Novellierung der GOÄ verspielt und der Weg für die von der SPD geforderte Bürgerversicherung eröffnet sei, warnte Rochell.

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