Hinweise auf die wachsende Gewaltbereitschaft im Gesundheitswesen lieferte der „Ärztemonitor 2018“: die bislang größte Erhebung unter niedergelassenen und angestellten ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland, die alle zwei Jahre von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KVB und dem Verband der niedergelassenen deutschen Ärzte NAV-Virchow-Bund gemeinsam in Auftrag gegeben wird. Die Auswertung von mehr als 7.000 Befragten zeigt, dass es in deutschen Arztpraxen täglich zu 75 Fallen körperlicher und zu 2.870 Fällen verbaler Gewalt kommt. Zudem wird jeder vierte Vertragsarzt in seinem Berufsleben mit körperlicher Gewalt seitens der Patienten konfrontiert. Dennoch wird von all diesen Angriffen nur jeder vierte zur Anzeige gebracht.
Das bestätigt auch Dr. Pinkowski: „Während der Ärztemonitor im vergangenen Jahr zum ersten Mal nach Gewalterfahrungen niedergelassener Kollegen fragte und eine Befragung junger angestellter Kollegen und Pflegekräfte u.a. durch das Bündnis Junge Ärzte erste Hinweise auf zunehmende Gewalt im Klinikalltag lieferte, liegen nach wie vor keine validen Zahlen vor – weder für Hessen noch deutschlandweit. Hinzu kommt, dass wir eine hohe Dunkelziffer vermuten, da viele Ärztinnen und Ärzte den Gang zur Polizei scheuen.“
Der von der Landesärztekammer Hessen entwickelte Meldebogen soll genau da ansetzen. Ab sofort steht der Meldebogen auf der Website der Kammer zum Download bereit unter http://www.laekh.de/aerzte/gewalt-gegen-aerzte. Dort findet sich auch der Verweis auf die Rechtsabteilung und die zuständige Ombudsstelle.
„Ich möchte alle hessischen Kolleginnen und Kollegen dazu ermuntern, uns ihre Gewalterfahrungen für eine anonyme statistische Auswertung mitzuteilen“, ruft Dr. Pinkowski auf. „Denn nur mit verlässlichen Zahlen kann der Gesetzgeber von der Notwendigkeit umfangreicher Schutzmaßnahmen überzeugt werden – wie der bereits auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt geforderte Einschluss von Ärztinnen und Ärzte in den § 115 Strafgesetzbuch, der tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt.“