Wie die Ärztekammer bereits Anfang März in einer Pressemitteilung informiert hatte, erhalten in diesem Jahr alle Auszubildenden die Karte, die ihre Ausbildung in den Jahren 2016, 2017 bzw. 2018 aufgenommen, aber noch nicht beendet haben. Damit werde sichergestellt, dass alle drei aktuellen Ausbildungsjahrgänge von der Einführung der Karte profitierten, die Vergünstigungen u.a. beim Eintritt für Schwimmbäder oder Sportveranstaltungen biete, so Roswitha Barthel, Leiterin der Abteilung „Medizinische Fachangestellte“ der Ärztekammer.
Weiterführende Informationen rund um die AzubiCard Hessen sind unter www.azubicard-hessen.de abrufbar.