In Einklang mit den Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes (2017) und des Hessischen Hitzeaktionsplans (geplant 2023) sollen, unterstützt durch die Landesärztekammer, verbindliche flächendeckende Hitzeaktionspläne und Hitzenotfallpläne auf Landes- und kommunaler Ebene erarbeitet, verabschiedet und deren Umsetzung überwacht werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Primär sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Erstellung von Alarmplänen bei Hitzeperioden mit Ergreifen entsprechender Maßnahmen für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kindergärten und Schulen
- Schaffung und Ausweisung kühler Aufenthaltsmöglichkeiten für gefährdete Menschen
- Bereitstellung öffentlicher Trinkbrunnen in den Innenstädten
- Verbot von Arbeiten im Freien sowie von sportlichen oder schulischen Aktivitäten bei Überschreiten von Temperatur-, UV-und Ozonwerten.
- Förderung der Stadtbegrünung und besonders der Vertikalbegrünung in Großstädten zur Senkung der Temperaturen in den Städten.