Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 821968

Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt/Main, Deutschland http://www.laekh.de
Ansprechpartner:in Frau Katja Möhrle +49 69 97672188

"In der Corona-Pandemie sind starre Verordnungen für Kliniken der falsche Weg"

Hess. Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski ruft die Bundesregierung dazu auf, die Personaluntergrenzen für Krankenhäuser weiter auszusetzen

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Die Zahl der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus steigt rasant an. Angesicht dieser Entwicklung ruft der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, die Personaluntergrenzen in Krankenhäusern weiter auszusetzen. Damit unterstützt Pinkowski ausdrücklich eine entsprechende Forderung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration Kai Klose und des Klinikverbundes Hessen, „Jetzt, wo wir wieder eine deutliche Zunahme von Covid-19-Patienten in den Kliniken beobachten – auch in Hessen droht den Krankenhäusern durch die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie eine Überlastung – ist die Verordnung von Pflegepersonaluntergrenzen, in der die Mindestbesetzung vollständig wieder eingeführt und auf weitere Fachabteilungen ausgeweitet wird, der falsche Weg.“

Die exponentielle Verbreitung des Corona-Virus betreffe alle gesellschaftlichen Bereiche und mache auch nicht vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhäusern halt, betont Pinkowski. Dies bedeute, dass trotz aller Vorsichts- und Hygienemaßnahmen sowohl ärztliches als auch Pflegepersonal krankheits- oder Quarantäne- bedingt ausfalle. Zugleich rechneten Experten für die kommenden Wochen mit einem weiteren Anstieg von Covid-Patienten auf den Intensivstationen. " Kliniken müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher flexibel einsetzen können“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. "Die Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern reichen auch perspektivisch nur dann, wenn genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht." Starre Vorgaben, wie die Verordnung zu Personaluntergrenzen, die weder die Erkrankungsschwere noch den tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten berücksichtige, seien kontraproduktiv. „Die Politik darf die Krankenhäuser, die sich intensiv auf den erneuten Anstieg der Corona-Zahlen vorbereitet haben, jetzt nicht im Regen stehen lassen, sondern muss ihnen Planungsspielraum ermöglichen.“

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.