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Masterplan Medizinstudium 2020 - kein Mittel gegen Ärztemangel

Ärztekammerpräsident kritisiert ausbleibende Erhöhung der Studienplätze für Medizin und politische Pläne zur Substitution ärztlicher Leistungen

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Er soll das Medizinstudium praxisnäher machen und die Allgemeinmedizin stärken: Tatsächlich klingen einige Maßnahmen des am 31. März 2017 vorgestellten Masterplans Medizinstudium 2020 vielversprechend. Und doch ist das Reformvorhaben aus Sicht des hessischen Ärztekammerpräsidenten nur teilweise geglückt: „Neben der fehlenden Finanzierung - die vollständige Umsetzung des Masterplans steht unter Haushaltsvorbehalt - ist eine gesicherte ärztliche Versorgung in Zukunft mehr als fraglich, denn der Plan sieht keine Erhöhung der Medizinstudienplätze vor“, kritisiert von Knoblauch zu Hatzbach.

Wie soll der Bedarf an Ärzten gedeckt werden, wenn nicht ausreichend Studienplätze für Medizin zur Verfügung stehen? Fakt ist, dass die Absolventenzahl in den vergangenen 28 Jahren im Vergleich zu der Einwohnerzahl zurückgegangenen ist. Studierten im Wintersemester 1989 im früheren Bundesgebiet 85.091 Studierende Medizin bei ungefähr 62,6 Millionen Einwohnern, so standen dem im Jahr 2015 lediglich 89.998 Medizinstudierende bei ca. 82,8 Millionen Einwohnern gegenüber. „Angesicht der demographischen Entwicklung und einer immer älter werdenden Bevölkerung ist es völlig unverständlich, dass die Politik keine weiteren Kapazitäten an den Universitäten schafft“, so der hessische Ärztekammerpräsident weiter. „Eine Aufstockung der Studienplätze kostet natürlich Geld, aber diese Investition ist für die künftige ärztliche Versorgung der Bevölkerung dringend notwendig.“
 
Als wenig hilfreich und kontraproduktiv bezeichnet von Knoblauch zu Hatzbach aktuelle Äußerungen des CDU-Fachausschusses Gesundheit und Pflege, der dem sich abzeichnenden Ärztemangel mit einer Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe entgegentreten will. „Selbstverständlich verdienen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe hohen Respekt“, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. „Doch Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung des Patienten, Therapieentscheidung und Durchführung invasiver Therapien inklusive der Kernleistungen operativer Eingriffe stehen unter Arztvorbehalt und sind nicht substitutionsfähig“.  

Es müsse dabei bleiben: Delegation – die Übertragung von Aufgaben unter ärztlicher Aufsicht–  ja, Substitution – die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch andere Berufsgruppen - nein!, unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident. Wer sich für eine Substitution ärztlicher Leistungen einsetze, verkenne, dass die Ausübung der Heilkunde im umfassenden Sinne dem Arzt vorbehalten ist. Politiker, die den Anschein erwecken wollten, dass ein Physician Assistant, ein Physiotherapeut oder eine studierte Pflegekraft ärztlich tätig werden darf, ignorierten die Verantwortung des ärztlichen Berufes. Ihnen gehe es nicht um eine Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, sondern in Wirklichkeit um Sparmaßnahmen. Dabei laufe der Glaube, ärztliche Leistungen durch andere Gesundheitsberufe erbringen lassen zu können, auf eine Milchmädchenrechnung hinaus. So leide die Pflege selbst unter Personalmangel.

„Der Staat muss jetzt mehr Studienplätze zur Verfügung stellen, damit in ca. 12 Jahren – so lange dauern Studium und Facharztweiterbildung – erstmals wieder mehr Fachärztinnen und -ärzte für unsere Bevölkerung zur Verfügung stehen“, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.

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