Bundesweit muss durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel gekühlt gehalten werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm transportiert oder gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert oder transportiert wurde. Deshalb müssen besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber.“
Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gehalten werden muss. Patienten sollten diese Medikamente zuhause im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Im Jahr 2016 gaben die Apotheken in Baden-Württemberg zulasten der GKV rund 3,1 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Die tatsächliche Zahl der kühlpflichtigen Medikamente liegt daher höher.
Etwa ein Drittel der kühlpflichtigen Arzneimittel (1,0 Millionen Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern bis zur Anwendung gekühlt werden. Dafür eignen sich Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikament und Kühlelement sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung vermindern. Kühlkettenpflichtig sind etwa viele Impfstoffe, Dosieraerosole gegen Asthma oder Augentropfen.
Hanke: „Dauerhaft zu kühlende Medikamente eignen sich nicht für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“
Auch andere, nicht der Kühlpflicht unterliegende Arzneimittel, sollten nicht über 25 Grad Celsius aufbewahrt werden. Sie dürfen daher in der Sommerhitze nicht ungeschützt im Auto oder in der Sonne liegen.