Die Landesbank Hessen-Thüringen und das Land Hessen haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, die stillen Einlagen des Landes Hessen in Kapitaleinlagen zu überführen, die die Voraussetzungen des Core Equity Tier I (CET 1)-Capital erfüllen. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen wurden am 31. Oktober 2011 zwischen den Vertragsparteien paraphiert und der BaFin und der Deutschen Bundesbank zugeleitet.
Verwaltungsrat und Trägerversammlung der Landesbank Hessen-Thüringen haben am 24. November 2011 den Verträgen über die Anpassung der stillen Einlagen an CET 1-Capital zugestimmt. EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat in einem Gespräch am 29. November 2011 dem Hessischen Finanzminister Dr. Schäfer mitgeteilt, dass die EU-Kommission bei den vertraglichen Maßnahmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken ("no state aid") sieht und diese alle Voraussetzungen für den Private Market Investor Test erfüllen.
Nach der erforderlichen Zustimmung der Bank-Gremien und nachdem die aufsichtsrechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erlangt die Anpassung der stillen Einlagen zum 30. Dezember 2011 Rechtsverbindlichkeit. Für die Helaba besteht deshalb zum Stichtag 30. September 2011 kein materieller, sondern allein ein technischer Rekapitalisierungsbedarf, der mit Inkrafttreten der Verträge über die Anpassung der stillen Einlagen automatisch gedeckt wird.