Beide Dienststellen führen am Frankfurter Flughafen Kontrollen an den gleichen Warenarten durch.
Die Tierärztliche Grenzkontrollstelle des LHL kontrolliert am Flughafen Einfuhren von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln in die Europäische Union. Hier prüft sie auch die Rückstände von Pestiziden bei pflanzlichen Erzeugnissen, die aus Drittländern über den Flughafen nach Deutschland eingeführt werden.
Die BLE führt am Frankfurter Flughafen Qualitätskontrollen auf die Einhaltung von Vermarktungsnormen bei Einfuhren aus Drittländern durch. Ihre Konformitätskontrollen nimmt die BLE auch bei solchen Einfuhren vor, die von dem LHL auf Pestizidrückstände geprüft werden.
Mit der nun geschlossenen Vereinbarung werden Synergien nutzbar gemacht. Die BLE zieht künftig im Auftrag des LHL die Proben für die Rückstandsuntersuchungen. Damit wird die Abfertigung am Frankfurter Flughafen beschleunigt, ohne die Kontrollaufgaben zu vernachlässigen.
Der Direktor des LHL, Prof. Dr. Hubertus Brunn, und der Leiter der Abteilung 4 der BLE, Volker Raddatz, haben gestern die Rahmenvereinbarung unterschrieben. Herr Dr. Horst Kraushaar, Leiter der Abteilung für Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen im hessischen Verbraucherschutzministerium, maß dieser Vereinbarung einen wegweisenden Charakter zu. Diese Rahmenvereinbarung regelt beispielhaft die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und dem Hessischen Landeslabor. Die Anwesenden waren sich einig, dass durch die jetzt vereinbarte Zusammenarbeit die Kontrolle insbesondere pflanzlicher Lebensmittel umfangreicher als bisher erfolgen kann. Gleichzeitig stärkt es den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main Flughafen.