Gerade vor dem Winter sollte besonders das Bauteil des Hauses, das für den sicheren Schutz des Gebäudes, seiner Bewohner und ihres Besitzes verantwortlich ist, auf seine Wintertauglichkeit geprüft werden.
Dabei geht es weniger um die Wärmedämmung – die natürlich auch wichtig ist – sondern um die Wind- und Wettersicherheit. Gemäß der Devise, dass ein steter Tropfen den Stein höhlt, können bereits kleine Mängel an der Eindeckung für große Folgeschäden verantwortlich sein. Gerade die Dämmschicht „schluckt“ oft bei einem undichten Dach eine Menge Feuchtigkeit, bevor dies im Dachinneren durch Schimmel und Wasserränder bemerkbar wird. Dann jedoch ist eine Komplettsanierung meist unumgänglich.
Ebenso können andere „Kleinigkeiten“ wie Moosbildung um die Eindeckrahmen von Dachfenstern, gelockerte Schneefangsysteme, durch Herbstlaub verstopfte Dachrinnen und Fallrohre oder Mängel an Kaminbekleidungen oder bei Solaranlagen die Ursache für teure Schäden am Dach und benachbarten Bauteilen werden.
Die Dachdecker-Landesinnung Berlin empfiehlt daher Hausbesitzern und Hausverwaltungen, das Dach gerade vor dem Winter von Fachbetrieben unter die Lupe nehmen zu lassen. Bei einer solchen Dachwartung wird das Dach von erfahrenen Dach-Experten auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Diese Sichtprüfung beschränkt sich nicht nur auf die Eindeckung selbst. Auch alle weiteren Komponenten wie Durchdringungen für Dunstabzüge, Dachfenster, Schneefangsysteme und Wasserabführungen werden dabei in Augenschein genommen. Eine solche Dachwartung kann übrigens auch als regelmäßige Wartungsvereinbarung mit dem Innungs-Fachbetrieb vereinbart werden. Entsprechende Wartungsverträge werden dabei auf das zu pflegende Objekt maßgeschneidert. Das heißt, sowohl die Wartungsintervalle als auch eventuell notwendige kleinere Reparaturen können im Vorfeld individuell vereinbart werden. Dazu kann z. B. eine Dachrinnenreinigung im Zuge der Wartung gehören.
Für Hausbesitzer und Hausverwaltungen bedeutet eine solche Wartungsvereinbarung doppelte Sicherheit. Denn im Fall eines Unwetterschadens kann die Gebäudeversicherung vor der Schadensregulierung auf den Nachweis einer regelmäßigen Dachwartung bestehen. Diese gehört schließlich zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers. Kommt es bei einer vermieteten Immobilie zu Schäden am Hausrat des Mieters, die nachweislich auf mangelnde Instandhaltung des Daches zurückzuführen sind, könnte der Vermieter in Regress für den Schaden genommen werden. Und werden Dritte durch sich lösende Teile des Daches geschädigt, müssen Hausbesitzer oder die Hausverwaltung nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Gefahrenabwehr nachgekommen sind.
Außerdem ist es doch ein beruhigendes Gefühl, auf die kalte Jahreszeit wintersicher vorbereitet zu sein. Nicht nur als Autofahrer.
Adressen qualifizierter Dachdecker-Fachbetriebe gibt es bei der Dachdecker-Landesinnung Berlin und im Internet unter www.berliner-dachdecker.de