Die im neuen Waffengesetz vorgeschriebene Abfrage beim Verfassungsschutz hat bundesweit zu Problemen bei der Jagdscheinverlängerung geführt. Teilweise wurden die Jagdscheine von den Behörden einbehalten und eine Bearbeitungsdauer von bis zu acht Monaten prognostiziert. Nicht so in Bayern: „Einen Bearbeitungsstopp bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen wird es in Bayern nicht geben“ hat das StMELF dem Bayerischen Jagdverband mitgeteilt: „In Bayern gibt es schon bislang ein etabliertes und effektives Verfahren, das innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen engen und gebündelten Austausch zwischen Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz ermöglichte. So wurde gewährleistet, dass die bayerischen Waffenbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung regelmäßig die Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz über extremistische Bezüge erhalten, die eine Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis rechtfertigen. Dies stellt eine pragmatische Lösung gerade auch für die bayerische Jägerschaft dar, die die Jagd im Allgemeinwohlinteresse ausübt, ohne die innere Sicherheit hintenanzustellen.“
Mit diesen Klarstellungen hat das StMELF sichergestellt, dass es bei der zu Beginn des Jagdjahres anstehenden Verlängerungen der Jagdscheine keine unnötigen Verzögerungen im Verfahren geben wird, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd in Bayern weiter gewährleistet wird und den berechtigten Sicherheitsgedanken umfassend Rechnung getragen wird.
Der Bayerische Jagdverband begrüßt diese Herangehensweise ausdrücklich und bedankt sich, dass die vorgebrachten Anliegen der Jägerschaft Berücksichtigung gefunden haben