- BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke traf sich zu einem Dringlichkeitsgespräch mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Schalldämpfer seien für Jäger nicht erforderlich
- Bayern hat an der Gerichtsentscheidung erhebliche Zweifel
- Staatsminister Herrmann sieht keinen Anlasse, Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern
Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), hat sich deshalb zu einem Dringlichkeitsgespräch mit Bayerns Innenminister Joachim Hermann getroffen, um Klarheit für die bayerischen Jäger zu schaffen.
Bayern hat an der Gerichtsentscheidung erhebliche Zweifel
Für das Bayerische Innenministerium bestehen an der Richtigkeit der Entscheidungsbegründung erhebliche Zweifel. Denn ein Gehörschutz am Ohr sei weder für alle Jäger noch für alle Jagdarten geeignet. Außerdem werde das Problem der Lärmbelastung für Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner und Erholungsverkehr durch den Einsatz von Gehörschutz nicht gelöst.
In Bayern werden auch weiterhin Schalldämpfer genehmigt
Am effektivsten, so heißt es im bayerischen Innenministerium, können gesundheitsgefährdende Emissionen an der Lärmquelle reduziert werden, also wenn der Mündungsknall durch einen Schalldämpfer abgemildert wird. Angesicht dessen gibt das Urteil keinen Anlass, die derzeitige Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern. Dies wurde vom bayerischen Innenministerium bereits allen Waffenbehörden in Bayern mitgeteilt.
Dank an Innenminister Herrmann
BJV-Präsident Vocke dankte Staatsminister Herrmann für sein schnelles und konsequentes Handeln und seine Unterstützung. Jetzt wird die Haltung der Bayerischen Staatsregierung auch in Berlin in die Diskussion eingebracht werden, um für die Jäger eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen.