Tierschutz ist unteilbar!
Der Bayerische Jagdverband erhält zahlreiche Fotos, die gerissene Geißen – oft mit ein bis drei Föten im Bau – zeigen.
Vocke weist in diesem Zusammenhang auf den gesetzlichen Jagdschutz hin. Laut Jagdgesetz (Art. 40) ist der Jäger verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben und so das Wild vor drohenden Gefahren zu bewahren. „Wir Jäger sind fast alle selbst Hundeführer und kennen die enge Bindung zwischen Hund und Hundeführer. Daher ist es uns ein großes Anliegen, neben unseren Aufgaben als Anwalt des Wildes, auch für ein gutes Miteinander zwischen Hundeführern und Jägern zu sorgen. Dennoch: Tierschutz darf nicht teilbar sein!“
Um bei Hundehaltern mehr Transparenz und Information über die Vorgänge in der Natur zu vermitteln, hat der BJV eine Informationsbroschüre zu diesem sensiblen Thema herausgebracht. „Je mehr Hundehalter über die rechtlichen Grundlagen und die Zusammenhänge in der Natur wissen, desto harmonischer wird das Miteinander zwischen Wild und Hund ablaufen“, so Prof. Dr. Jürgen Vocke
Hier gibt es den Flyer
Kostenlos zu bestellen unter: www.jagd-bayern.de – BJV-Publikationen – Flyer/Informationsmaterial – „Mit meinem Hund in der Natur“ oder unter Bayerischer Jagdverband, Hohenlindner Straße 12, 85622 Feldkirchen. Telefon 089-990 234 0.
Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de