BJV fordert Einstellung der Jagd
Selbstverständlich, so der BJV, muss bei solchen Schneelagen auch die Jagd bedingungslos eingestellt werden, auch in den so genannten Schonzeitaufhebungs-gebieten. „Das“ so BJV-Präsident Vocke, „gebietet nicht nur § 29 des Bayerischen Jagdgesetzes und § 17 des Tierschutzgesetzes, sondern ganz einfach der Anstand und die Ehrfurcht gegenüber der Schöpfung.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de