Das neue Denkmalschutzgesetz verfolgt mehrere Ziele:
- vereinfachte und beschleunigte Unterschutzstellungsverfahren,
- straffere Genehmigungsverfahren durch das Bündeln der Aufgaben beim Land,
- bessere Regelungen zum Denkmalschutzbereich,
- ein einheitlicher Denkmalbegriff an Stelle der bisherigen verschiedenen Denkmalkategorien,
- stärkeres ehrenamtliches Engagement in der Denkmalpflege,
- Abschaffen, Vereinfachen und Zusammenfassen von Vorschriften.
Weiterhin wird das Gesetz an neue Umstände angepasst, die sich beispielsweise aus geltendem EU-Recht ergeben. Auch Raubgrabungen sollen künftig schärfer bestraft werden.
Diesen Erfordernissen trage der von den Grünen vorgelegter Gesetzentwurf nicht Rechnung, so Carstensen weiter. Trotz weit reichender inhaltlicher Übereinstimmungen gehe ihm dieser Entwurf nicht weit genug.