Viele Forderungen der Gartenfreunde zur Sicherung von Kleingärten seien bereits im Neun-Punkte-Programm anlässlich des Entwurfs des Kleingartenentwicklungsplanes 2030 formuliert worden. Diese bleiben laut Verband auch in Bezug einer Weiterentwicklung einer gesetzlichen Regelung aktuell und sollen berücksichtigt und möglichst im Gesetzentwurf integriert werden.
Begrüßt – aber…
Begrüßt wird der Vorschlag, dass alle Kleingartenflächen, die im Flächennutzungsplan (FNP) nicht als Grünflächen ausgewiesen sind, unverzüglich im FNP als Dauerkleingärten auszuweisen, um sie somit erst einmal als sogenannte „fiktive Dauerkleingartenanlagen“ zu sichern. Allerdings sei es laut Verband noch günstiger, gesetzlich fest zu schreiben, Flächen in Jahresschreiben durch Bebauungspläne (B-Pläne) zu sichern. Auch sollte eine gesetzliche Regelung enthalten, dass es nicht zu einer Verminderung der derzeitig als „Grün“ ausgewiesenen Flächen komme, falls der FNP später einmal „neu aufgelegt“ werden würde.
Auch begrüßt wird die Aussage, dass innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, Flächen, die nicht landeseigen sind, durch Bebauungspläne gesichert werden sollen. Dabei wäre es laut Verband im Sinne der langfristigen Sicherung der Kleingärten noch besser, wenn solche Flächen durch Kauf in kommunale Flächen überführt werden würden. Aber schon die dauerhafte Sicherung privater Flächen durch Bebauungspläne wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Außerdem wird die Planung begrüßt, dass Änderungen zu den Flächen des Berliner Kleingartenwesens einer genauen Begründung bedürfen und durch das Abgeordnetenhaus bestätigt werden müssen. Hier geht der Landesverband allerdings davon aus, dass im gleichen Maße Entscheidungen zur Umwandlung von Kleingartenflächen mit Entscheidungen zur Bereitstellung von Ersatzflächen verbunden sind.
Apropos Ersatzflächen
Als eine wichtige Position des Gesetzes sieht der Verband die Forderung nach Erarbeitung eines Ersatzflächenkonzepts. Dieses sollte so gestaltet sein, dass in den Bezirken Flächen als sogenannte „Vorhalteflächen für Kleingärten“ festgeschrieben werden, wie es z.B. auch für Versorgungsstandorte oder Spielplatzstandorte möglich ist. Außerdem solle es sowohl für Ersatzflächen für Anlagen, die eventuell doch für infrastrukturelle Maßnahmen benötigt werden, als auch für Flächen, die zur Erweiterung der bestehenden Flächen in einem Bezirk genutzt werden können.
„So positiv der Gesetzentwurf ist, gibt es diverse Punkte, die in einem Austausch noch einmal besprochen und überarbeitet werden müssen“, so Michael Matthei, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde. „Wir bleiben mit den Koalitionsparteien im Gespräch und mit allen weiteren Fraktionen, die sich für Kleingärten ausgesprochen haben", so Matthei weiter. „Wir begrüßen es, wenn sich alle beteiligen".
Die vollständige Stellungnahme der Gartenfreunde finden Sie als PDF auf der Presseseite des Landesverbandes und hier als Dokument. Darin auch eine Aufstellung von weiteren Diskussionspunkten zum Gesetzentwurf.