Peter Sterner vom Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) der Stadt Recklinghausen erklärt: “Unter Kurzzeitpflege versteht man die vorübergehende Unterbringung eines Pflegebedürftigen, der ansonsten zuhause gepflegt wird, in einem Pflegeheim. Die erforderliche Pflege, Betreuung und Versorgung des pflegebedürftigen Menschen wird so für kurze Zeit in einem Pflegeheim durchgeführt“.
Es gibt vielfältige Anlässe Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel weil
- pflegende Angehörige Urlaub machen möchten,
- pflegende Angehörige plötzlich durch Krankheit oder Unfall ausfallen, ein Kuraufenthalt oder eine Operation ansteht,
- pflegende Angehörige durch Dauerstress bei der Pflege überfordert sind,
- nach einem längeren Krankenhausaufenthalt eine Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist,
- die Zeit überbrückt werden muss, bis ein gewünschter Heimplatz frei ist oder
- bei Renovierung der Wohnung des Pflegebedürftigen.
Die Pflegeversicherung zahlt für die Kurzzeitpflege bis zu 1.432 Euro für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Hierfür ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung erforderlich. Daneben besteht für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf gegebenenfalls ein Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 460 Euro je Kalenderjahr. Diese Leistung muss bei der Pflegeversicherung gesondert beantragt werden.