Hintergrund:
"Menschen, die ihr Augenlicht verlieren, stehen vor großen Problemen. Für sie ist es schwieriger, den Alltag zu bewältigen und sich an ein Leben in Dunkelheit zu gewöhnen", sagte Münning. "Aber auch Menschen, die von Geburt an blind sind, benötigen Unterstützung."
Mehrkosten für Gehandicapte
Sowohl Blinde und sehbehinderte als auch gehörlose Menschen haben erhebliche Mehrkosten. Die Krankenkassen bezahlen zwar Hilfsmittel, wie Vorlesegeräte oder Blindenlang- bzw. Taststock, übernehmen aber beispielsweise nicht die Kosten für eine Hilfskraft im Haushalt oder eine Begleitperson im täglichen Leben. Für Gehörlose entstehen zum Beispiel Mehrkosten im Bereich Telekommunikation. Viele von ihnen nutzen etwa über spezielle Telefone SMS-Dienste sehr stark. Aber auch Kosten für Gebärdendolmetscher können mit der monatlich gezahlten Pauschale ausgeglichen werden.
Blindengeld
Das Blindengeld erhalten Betroffene (weniger als zwei Prozent Sehschärfe) unabhängig von Einkommen und Vermögen. Kinder und Jugendliche bekommen monatlich 294,58 Euro, Menschen unter 60 Jahren erhalten 588,16 Euro, Ältere können 473 Euro beanspruchen. *Im Zuge der Rentenentwicklung ist zu erwarten, dass die Beträge für alle Menschen unter 60 Jahren ab dem 1. Juli 2008 angehoben werden*, so Münning.
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Ab dem 17. Lebensjahr erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen (weniger als fünf Prozent Sehschärfe) eine Pauschale von 77 Euro pro Monat.
Gehörlosenhilfe
Gehörlos sind Personen, die von Geburt taub sind oder die bereits vor ihrem 18. Lebensjahr an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leiden. Sie können zum Ausgleich eine monatliche Pauschale von ebenfalls 77 Euro in Anspruch nehmen.