Nach Angaben Rusts liegt das 19.000 qm große Areal im Nordwesten der Insel. Das Grundstück sei mit mehreren kleinen, meist baufälligen Gebäuden aus den fünfziger und sechziger Jahren bebaut. Planungsrechtlich sei das Anwesen für Forschungszwecke ausgewiesen, die vorhandenen Gebäude dürften jedoch für Wohnzwecke genutzt werden. Anhängig seien allerdings noch Rechtsstreitigkeiten mit den Erben des ehemaligen Hausmeisters. Und wegen der noch ausstehenden Räumung des Grundstücks durch die Witwe, die auf einem Wohnrecht bestehe, müsse noch ver-handelt werden. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, ausgenommen einer arbeitsrechtlichen Klage der Witwe, würden dem Erwerber übertragen. Sollte es dem Land gelingen, die Räumung des Grundstücks vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu erreichen, stehe dem Land eine weitere Summe von bis zu 300.000 Euro zu. Sollte es nicht gelingen, die Witwe zur Räumung zu bewegen, könne es maximal zu einer Nachforderung eines Betrags in Höhe von bis zu 200.000 Euro gegen das Land kommen, erläuterte Rust. Dem Land verbleibe in jedem Fall ein Kaufpreis in Höhe von 5 Millionen Euro. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Erwerber an einen Dritten werde durch eine Nachzahlungsklausel sichergestellt, dass das Land an einem möglichen Mehrerlös beteiligt werde.
Dem Finanzministerium liegt laut Rust ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags und einer Finanzierungsbestätigung in Höhe von 5,2 Millionen Euro vor. Dieses Kaufpreisangebot sei das Ergebnis aus einer Mehrzahl von Angeboten und stelle nach mehreren Verhandlungsrunden das erzielbare Höchstgebot dar. „Unter diesen Voraussetzungen ist es dem Finanzausschuss nicht schwer gefallen, diesem nicht ganz alltäglichen Verkauf zuzustimmen“, so Rust abschließend.