Besonderes Markenzeichen der bayerischen Mittelstandsförderung ist die Haftungsfreistellung in Rahmen des Mittelstandskreditprogramms. Die LfA kann die Hausbank damit bei Wachstumsvorhaben zu 50 Prozent und bei Gründungsvorhaben zu 70 Prozent vom Kreditrisiko freistellen – bis zu einem LfA-risiko von 250.000 Euro ohne aufwändige eigene Risikoprüfung. Damit wird den Hausbanken die Entscheidung zur Vergabe von Förderkrediten an Unternehmen mit schwachen Sicherheiten wesentlich erleichtert. Dieses Angebot hilft gerade kleinen und mittleren Wachstumsunternehmen sowie Existenzgründern, ihre Vorhaben zu finanzieren.
Deshalb sind die von der KfW auf Bundesebene wieder eingeführten Haftungsfreistellungen zum Unternehmerkredit, bei denen in jedem Fall eine eigene Risikobeurteilung und Kreditentscheidung durch die KfW erfolgt, in Bayern praktisch nur für größere Mittelstandsunternehmen von Bedeutung, die nicht die KMU-Vorgaben des Mittelstandskreditprogramms erfüllen.
Fragen zu öffentlichen Finanzierungshilfen beantworten die Experten des Kundencenters der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 01801 /21 24 24 (Ortstarif).