"Die Verträge mit TK und DAK sind wegweisend für die nationale Beschaffungspolitik für Exoskelette, sowohl in Deutschland als auch weltweit", sagte Larry Jasinski, ReWalk Robotics CEO. "Die Art und Weise, in der die Krankenkassen in Deutschland die Versorgungsvereinbarungen angenommen haben, ist ein eindeutiger Beweis dafür, was führende Länder tun können, um diese lebensverändernde Technologie für betroffene Menschen bereitzustellen.“
„Die Vorteile dieser hochinnovativen Versorgung haben uns überzeugt“, so Herr Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit. „Wichtig ist uns die Qualität dieser komplexen Versorgung. Hier setzt der Vertag an, indem er das Zusammenspiel von Hersteller, Physiotherapeuten und Orthopädietechnikern erstmalig in einem Hilfsmittelvertrag klar beschreibt und regelt. So ermöglichen wir es den Betroffenen, das Exoskelett optimal zu nutzen.“
Im Rahmen dieser Vereinbarungen können die anspruchsberechtigten Personen nach erfolgreicher Schulung in Gebrauch sowie Prüfung durch den medizinischen Dienst, ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett für die alltägliche Nutzung erhalten. Zum heutigen Tage und folgend dem Rahmenvertrag hat das Unternehmen 20 Anträge der TK- und DAK-Versicherten bereits in Bearbeitung.
Die TK, die seit 13 Jahren in Folge zur besten Krankenkasse Deutschlands gewählt wurde, hat die zügige Abwicklung der Versorgung Ihrer Mitglieder veranlasst.
Die DAK-Gesundheit ist die drittgrößte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) des Landes mit 5,6 Millionen Versicherten. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1775 zurück. Damit ist die DAK die älteste Krankenkasse Deutschlands.
ReWalk gab Anfang des Jahres eine ähnliche Vereinbarung mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bekannt, welche den Beginn einer Reihe von Vereinbarungen mit führenden Krankenkassen in ganz Deutschland einläutete. Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett System in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen, das alle Medizinprodukte enthält, die von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell und regelmäßig erstattet werden. Diese Aufnahme ermöglichte es den 105 deutschen Krankenkassen, eine bundesweite Richtlinie für die ReWalk-Versorgung einzurichten, die heute zum Tragen kommt.