Der Medienrat löst das aus den ehemaligen Mitgliedern des Vorstands der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und des Medienrats der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) gebildete Übergangsgremium ab, das seit der Zusammen-führung der HAM und der ULR zur MA HSH am 1. März 2007 die Aufgaben des Medienrats wahrgenommen hatte.
Howe erklärte: „Das Übergangsgremium der MA HSH hat in den vergangenen Monaten eine gute Grundlage für die Arbeit der MA HSH geschaffen, auf der der neue Medienrat aufbau-en kann. In der kommenden Zeit wird es neben der konstruktiven Fortsetzung der Zusammenführung der vormals eigenständigen Landesmedienanstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein u.a. durch den für Dezember vorgesehenen Umzug der bis dato von Hamburg und Kiel aus operierenden MA HSH nach Norderstedt entscheidend darauf ankommen, die MA HSH weiter als starke norddeutsche Kraft auf der Ebene der Landesmedienanstalten zu etablieren."
Hintergrund:
Der Medienrat ist das ehrenamtliche Beschlussorgan der MA HSH. Er überwacht die Geschäftsführung des Direktors, trifft neben anderen programmrelevanten Entscheidungen u.a. die Lizenzentscheidungen, entscheidet über Aufsichtmaßnahmen und Programmbeschwerden und legt die Rangfolge in den Kabelanlagen fest. Darüber hinaus nimmt er alle der MA HSH zustehenden Aufgaben wahr, soweit sie nicht durch Gesetz oder Satzung der Direktorin oder dem Direktor zugewiesen sind. Seit Ende April 2007 nimmt der stellvertretende Direktor der MA HSH, Dr. Wolfgang Bauchrowitz, die Aufgaben des Direktors wahr.
Die Mitglieder des Medienrats sollen als Sachverständige besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienpädagogik, Medienwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft oder sonstiger Medienbereiche haben.
Die Mitglieder des Medienrats werden durch die Parlamente der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl der Mitglieder des Medienrats ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation oder Vereinigung mit Sitz im jeweiligen Land vorschlagsberechtigt.