Richtig sorgt derjenige vor, der nicht nur an die finanziellen Aspekte denkt, sondern auch Regelungen für den Fall trifft, wenn er plötzlich wegen Unfall oder Krankheit als Unternehmerpersönlichkeit für eine bestimmte Zeit oder sogar dauerhaft ausfällt.
85% der Makler haben keinen Notfallplan oder eine Unternehmervollmacht. Sie würden im schlimmsten Fall ihre kompletten Courtageansprüche verlieren. Die Bestände fallen dann in die Hände der Versicherungsgesellschaften oder Pools. Die erhalten dadurch zusätzliche Einnahmen, ohne dafür bezahlt zu haben.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat in Mitgliederinformationen und Artikeln wiederholt darauf hingewiesen, dass für Makler und Inhaber von Maklerunternehmen zusätzlich eine Unternehmervollmacht essenziell ist.
Für den Fortbestand des Maklerbüros muss Sorge dafür getragen werden, dass die Kunden weiter betreut, Verträge weiter eingedeckt und Geschäfte weiter abgeschlossen werden. Sachkundige Mitarbeiter können diese Aufgaben übernehmen, wenn sie über die notwendige behördliche Erlaubnis verfügen. Darüber hinaus bedarf es aber, um für das Maklerbüro agieren zu dürfen, entsprechender Vollmachten. Je nach Ausgestaltung kommen hier Prokura oder Handlungsvollmacht in Betracht.
Ein reibungsloser Ablauf wird sicherlich zudem nur dann möglich sein, wenn der Vertreter ausreichend über die Betriebsinterna informiert ist und soweit notwendig auch auf entsprechende Daten zugreifen kann (Stichwort: Passwörter). Keine Frage, dass für diese Aufgaben nur eine Vertrauensperson in Betracht kommt. Eine langfristige Planung ist hier unumgänglich.
Wer nicht als Einzelkämpfer unterwegs ist, sondern mit einem Kooperationspartner, z. B. in der Rechtsform einer GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der sollte auch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Denn auch hier sollte geregelt sein, was bei vorübergehendem oder längerem Ausfall eines Gesellschafters gelten soll. Zu denken ist an Fragen bezüglich Aufgabenzuordnung, Gewinnverteilung, Ausschluss und Abfindung.
Haben Sie schon Ihre Notfallplanung erstellt?
Thomas Suchoweew ist akkreditierter Unternehmensberater beim BVK und Vorstand des Makler Nachfolger Club e.V. Er unterstützt Makler bei ihrer Notfallplanung und stellt ihnen Unterlagen zur Verfügung. Mitglieder des Makler Nachfolger Club e.V. erhalten einen kostenfreien Treuhandvertrag, der sie auf den Notfall vorbereitet und die Regelung, die sie im Vorfeld getroffen haben, überwacht. Auf Wunsch kann ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Expertennetzwerk des Vereins eingesetzt werden. Es fallen Honorare erst dann an, wenn der Treuhänder im Notfall tatsächlich für das Mitglied aktiv wird. Mitglieder des Vereines erhalten Sonderkonditionen.
Der Notfallordner für Makler
Der Makler Nachfolger Club e.V. bietet allen Maklern – auch Nichtmitglieder – einen kostenlosen Notfallordner an. Darin haben Makler alle Unterlagen übersichtlich und kompakt an einem Ort.
Inhaber von Maklerunternehmen, die einen Notfallplan erstellen wollen, können sich auf der Seite https://www.makler-notfallplan.de informieren und einen kostenlosen Notfallordner bestellen.