Generell gilt, dass eine Krankheit des Arbeitnehmers noch kein Kündigungsgrund ist, dass aber eine damit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können.
Um Streitigkeiten zu vermeiden und den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Situation zu erlernen, ist es wichtig sich umfassend über das Instrumentarium, das das Arbeitsrecht zur Verfügung stellt, zu informieren.
Intensivseminar für Personaler und Personalverantwortliche
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
am 14. + 15. März 2016 in Mainz oder
am 25. + 26. April 2016 in München
www.management-forum.de/fehlzeiten