Die Strahlenbelastung durch Mobilfunk, W-LAN, Schnurlos-Telefone, funkende Smartmeter etc. nimmt ständig zu. Sie kann mit unseren Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden, jedoch zu erheblichen Schäden bei Menschen, Tieren und Pflanzen führen. Besonders gut untersucht sind die krebserregende Eigenschaft und die Schädigungen des menschlichen Spermas, wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments zeigt.[1] Auch die Warnhinweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und der Baubiologie zeigen, dass die aktuell geltenden Grenzwerte keinen ausreichenden Schutz bieten.[2]
„Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Zum Schutz unserer Gesundheit, der Umwelt und der Privatsphäre ist staatliches Handeln gefordert“, fordert Klaus Buchner. Insbesondere sei es höchste Zeit, dass die deutsche Gesetzgebung die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Stellungnahmen der WHO und des EU-Parlaments berücksichtige. Es gehe nicht mehr um die Verwirklichung des Vorsorgeprinzips (Art. 191 AEUV), sondern um Gefahrenabwehr, wie sie in der Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Grundgesetz verankert sei.
Gefahrenabwehr statt Vorsorgeprinzip
Während die Befürworter neuer Technologien auf die schier unbegrenzten Möglichkeiten und vermeintlich sichere Grenzwerte verweisen, beklagen die Gegner fehlende Risikokommunikation und die kritiklose Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen. Seit über 20 Jahren berät der renommierte Wissenschaftler und frühere Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Prof. Dr. Dr. habil. Klaus Buchner, Mobilfunk-Bürgerinitiativen und hält heute deutschlandweit Vorträge über den 5G-Mobilfunk.
Kürzlich hat er einen Antrag an den ÖDP-Bundesparteitag mitformuliert, um das entsprechende Programm an die Fortschritte der Medizin und die aktuellen Debatten anzupassen. So werden im Amtsblatt der EU chronische, durch Funkstrahlung verursachte Krankheiten (EHS) als solche anerkannt[3]. Und die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert Funkstrahlung als „möglicherweise krebserregend“[4]. Dies wurde von Studien bestätigt, die die Regierungen der USA und der Schweiz sowie das EU-Parlament in Auftrag gegeben haben. „Wir wollen aber kein Verbot, sondern nur einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk“, so Buchner. Und weiter: „Das viel schwächere Vorsorgeprinzip reicht nicht mehr aus, um Natur und Mensch zu schützen. Die Ergebnisse zwingen vielmehr zu einer Gefahrenabwehr durch eine entsprechende Beschränkung der Strahlung.“
Technisch mögliche und notwendige Alternativen
Bereits in seinem Buch argumentierte Klaus Buchner dafür, „endlich die Grenzwert-Philosophie zu überdenken und den Schutz der Gesundheit ernst zu nehmen“. Denn die Strahlung der Mobilfunknetze lässt sich auf verträgliche Werte absenken, wenn sich beispielsweise Endgeräte bei Nichtgebrauch abschalten oder funkarme Schutzzonen für sensible Bereichen wie Kitas, Schulen[5], Altersheime, Krankenhäuser und Naturschutzgebiete geschaffen werden.
Beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur solle einer Datenübertragung, welche elektromagnetische Umweltverschmutzung weitgehend vermeidet, z. B. durch Kabel- oder optische Übertragung wie Li-Fi, grundsätzlich Vorrang gegenüber einer funkbasierten eingeräumt werden. Außerdem müsse man die Betreiber zwingen, nur noch ein Mobilfunknetz gemeinsam zu benutzen. Die flächendeckende Einführung von „intelligenten“ Zählern für Strom, Wärme, Gas und Wasser mit Funkübertragungskomponenten sei hingegen abzulehnen. Wichtiger sei es vielmehr, Lehr- und Lernplätze an Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen mit LAN-Verbindungen auszustatten.
Statt den kommerziellen Mobilfunk durch die öffentliche Hand zu fördern, so Buchner, „ist es dringend geboten, eine lobby-neutrale Beratung der Bundesregierung einzurichten und die Bevölkerung über die Folgen elektromagnetischer Strahlung aufzuklären“.
Buchtipp:
Prof. Dr. Klaus Buchner / Dr. med. Monika Krout
5G-Wahn(sinn)
- Die Risiken des Mobilfunks
- Das gefährliche Spiel mit den Grenzwerten
- Die strahlungsarmen Alternativen
Klappenbroschur 13,5 x 21,5 cm, 255 Seiten
16,95 Euro (D) / 17,50 Euro (A)
ISBN 978-3-86374-608-7
[1] www.europarl.europa.eu/...(2021)690012
[2] www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/empfehlungen-handy/empfehlungen-handy.html;jsessionid=7EB6664549598F80B2964929941CFE63.2_cid349; www.bund-naturschutz.de/mobilfunk; https://baubiologie-magazin.de/besser-schlafen-ohne-funk/
[3] Vgl. Amtsblatt der EU vom 4.3.2022, S. 34 ff.
[4] Die IARC, die hierfür zuständige Agentur der WHO, hat schon 2011 Funkstrahlung als „möglicherweise krebserzeugend“ eingestuft. Siehe Radiofrequency electromagnetic fields in Kategorie 2B unter https://monographs.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/09/ClassificationsAlphaOrder.pdf. Anm. Prof. Buchner: „Damit wird die Funkstrahlung mit Stoffen wie DDT (in Deutschland seit Jahrzehnten verboten) und Chloroform (heute nur noch unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt) gleichgestellt. Eine Höherstufung der Funkstrahlung in Kategorie 2A ist bisher am politischen und nicht am wissenschaftlichen Widerstand gescheitert. “
[5] Zum Thema Kinder und Funkstrahlung siehe die Ausführungen des BUND Naturschutz: https://www.bund-naturschutz.de/mobilfunk/leben-und-funk/kinder-und-funk
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