Von den 33 eingegangenen Geboten mussten zudem neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 13.361 kW vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Zum einen war dies auf formale Fehler in den Gebotsunterlagen zurückzuführen. Zum anderen mussten vier Gebote aussortiert werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Nach Angabe der Bundesnetzagentur handelt es sich dabei um neu zu errichtende Anlagen, die jedoch noch unter die Übergangsbestimmung des § 22 Abs. 4 EEG 2017 fallen und damit nicht an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Anders als bei Windenergieanlagen an Land konnten Betreiber von Biomasseübergangsanlagen nicht auf die gesetzlich festgelegte Förderung verzichten.
Die übrigen zum Zuschlagsverfahren zugelassenen Gebote wurden alle berücksichtigt. Mithin wurden 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 27.551 Kilowatt bezuschlagt. Davon entfielen vier Gebote auf Neuanlagen und 20 Gebote auf Bestandsanlagen. Letztere konnten sich an der Ausschreibung beteiligen, sofern sich ihre Restförderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Gebotstermin auf weniger als acht Jahre belief.
Die geringe Wettbewerbsintensität spiegelt sich auch in den Zuschlagswerten wider. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert beträgt 9,86 ct/kWh. Das höchste bezuschlagte Gebot weist einen Gebotswert von 16,90 ct/kWh auf, der damit dem in dieser Runde für Biomassebestandsanlagen geltenden Höchstwert entspricht. Über alle Bestandsanlagen ergibt sich laut Bundesnetzagentur ein durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh. Für die vier bezuschlagten Biomasseneuanlagen beträgt der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert 14,81 ct/kWh und liegt damit nur 0,07 ct/kWh unter dem für Neuanlagen geltenden Höchstwert von 14,88 ct/kWh. Mithin nutzen die meisten der bezuschlagten Projekte die gesetzlich maximal zulässige Förderung weitestgehend aus.
Die nächste Ausschreibung für Biomasseanlagen findet erst in knapp einem Jahr zum Gebotstermin 01.09.2018 statt. Das in dieser Ausschreibungsrunde ungenutzt gebliebene Ausschreibungsvolumen von ca. 80.000 kW wird dabei dem Volumen der nächsten Runde aufgeschlagen.
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