So ist angedacht, "die Möglichkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald sowie die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in Regionalplänen aufzuheben". Bisher war die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern durch den LEP grundsätzlich ausdrücklich ermöglicht worden, jetzt also soll wohl die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald erheblich erschwert werden.
Zudem strebt die Landesregierung an, dem – rechtlich allerdings sehr zweifelhaften – Vorbild Rheinland-Pfalz folgen und wie dort im LEP einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.500 Meter festsetzen, womit NRW über die Vorgaben in Rheinland-Pfalz mit „nur“ 1.000m sogar noch hinausgehen will. Ob trotz aller rechtlicher Bedenken dieser Abstand von 1500 Metern tatsächlich so kommt und gegebenenfalls in welcher rechtlichen Form, bleibt abzuwarten.
In der Zusammenschau wird dieses Maßnahmepaket jedenfalls die Windenergiebranche sicherlich nicht beleben.