Die in der Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschriebenen 57dB reichen bei weitem nicht aus. Besitzer eines Eigenheimes können mehr erwarten. Damit es ruhig ist, sollte der Schallschutz zwischen Stadthäusern mindestens 62dB betragen. Diese Schalldämmung wirkt etwa viermal besser als die vorgeschriebenen 57dB. Erst dann schirmt die Trennwand auch laute Geräusche der Nachbarn ausreichend ab.
Eine massive doppelte Trennwand zwischen den Häusern bringt problemlos die notwendigen 62 dB und mehr, wenn beide Wandschalen aus schwerem Mauerwerk oder Beton bestehen und keinen Kontakt untereinander haben. Leichte Holzkonstruktionen sind da weniger geeignet. Sie erfüllen nicht einmal den aktuellen Standard, stellte die Stiftung Warentest in ihrem Bericht von Mai 2010 fest.
Weitere Bautipps finden Sie unter www.bautipps.org. Kostenlose Informationsbroschüren versendet die InfoZentrale MASSIV MEIN HAUS e.V.( Fon: 0385- 2079 4013).
Der Schallschutz zwischen gereihten Stadthäusern sollte mindestens 62 dB betragen.
Das ist ohne weiteres möglich, wenn gereihte Häuser durch eine doppelte Schallschutzwand mit mindestens 3 cm breitem Zwischenraum getrennt sind. Dabei dürfen die beiden Wände keine Kontaktstellen durch Mörtel, Betonreste oder Decken haben. Hier lohnt es sich, den Handwerkern auf die Finger zu schauen. Eine Verfüllung mit Mineralwolle verbessert den Schallschutz weiter. Sind Reihen- und Doppelhäuser unterkellert, wirkt die zweischalige Trennwand sogar doppelt so gut.