Fakt ist, dass der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 von Hauseigentümern beim Verkauf sowie Vermietung von Häusern und Wohnungen den Interessenten vorzulegen ist. Fehlt er, kann ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro fällig sein. Der Pass soll Hauseigentümer dazu anregen den Wärmeschutz ihrer Immobilie deutlich zu verbessern und Mieter vor einem bösen Schreck bei der ersten Nebenkostenabrechnung zu bewahren. Denn die Heizung ist meist der größte Kostenblock in der Betriebsabrechnung eines Hauses.
Beim Energiepass wird zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Ausweis unterschieden. Die verbrauchsorientierte Berechnung erfolgt auf Basis des bisherigen Energieverbrauchs eines Hauses und ist daher – je nach dem Heizverhalten der Bewohner – nur bedingt aussagekräftig. Deutlich aufwendiger, dafür aber auch wesentlich genauer, ist der bedarfsorientierte Ausweis, wie er heute bei Neubauten die Regel ist. Hier berücksichtigt der Gutachter die technischen Gegebenheiten, wie den Wärmeschutz und die Heizanlage des Gebäudes. Erstellt wird der Energieausweis von ausgewiesenen Fachleuten.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Vom 20. bis 23. Februar findet im Westpark Einkaufszentrum erneut die Messe "Umwelt 2008 Ingolstadt" statt. Zahlreiche Aussteller informieren täglich von 9.30 bis 20.00 Uhr über die Themen Energie, Bauen und Wohnen und lassen keine Fragen offenen. Der Eintritt zur Messe sowie zu den zahlreichen Fachvorträgen ist kostenlos.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.messe.ag