Der Argumentation von ProSieben, wonach diese Werbung mit der bei anderen Sportveranstaltungen üblichen Bandenwerbung und Teamsponsoring vergleichbar sei, ist der Medienrat nicht gefolgt. Die Prüfung aller im Zusammenhang mit der WOK WM geschlossenen Verträge hatte ergeben, dass die Vor-Ort-Werbung und ihre Einbindung in die WOK WM dem Fernsehveranstalter ProSieben zuzurechnen war.
Ausrichter der WOK WM ist die Raab TV GmbH, die von ProSieben mit der Übertragung der WOK WM beauftragt war. Als Auftraggeber hätte ProSieben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Raab TV GmbH die Einbindung von Werbung in die WOK WM unterbinden können.