In der Vergangenheit gab es immer wieder Streitigkeiten darüber, ob bestimmte Erzeugnisse Futtermittelzusatzstoffe oder Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel) sind. Insbesondere standen bzw. stehen viele Behörden auf dem Standpunkt, Stoffe wie Glucosamin, Chondroitin, MSN (Methylsulfonylmethan) oder Fermentationserzeugnisse kategorisch als Futtermittelzusatzstoffe einzustufen und den Vertrieb von Produkten mit solchen Stoffen mangels Zulassung der Stoffe als Zusatzstoffe zu verbieten. Andere Behörde sahen bei den Stoffen hingegen keine Probleme, so dass man zum Beispiel hier in Deutschland, je nachdem mit welcher Behörde man es zu tun hatte, ein Produkt mit den Stoffen vertreiben durfte oder auch nicht. Dieser Zustand divergierender Behördenpraxis war offensichtlich auch der EU ein Dorn im Auge. Mit dem Erlass der Verordnung 892/2010 wird nun per Gesetzesakt geregelt, dass die im Anhang der Verordnung enthaltenen Stoffe keine Futtermittelzusatzstoffe sind. Betroffen hiervon sind zum einen einige Stoffe, die bisher als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen waren. Diese Stoffe sind nun keine Zusatzstoffe mehr, was sich auf die Kennzeichnung der die Stoffe enthaltenen Produkte auswirkt. Zum anderen wird klargestellt, dass diverse Stoffe, die bisher nicht als Zusatzstoffe zugelassen waren, definitiv keine Futtermittelzusatzstoffe sind. Hierzu gehören vor allem die für Futtermittel äußerst verkaufswirksamen Stoffe Glucosamin, Chondroitin (-sulfat), MSN (Methylsulfonylmethan) und auch bestimmte Fermentationserzeugnisse. Dementsprechend finden sich einige der fraglichen Stoffe nun auch im dem EU-Katalog für Einzelfuttermittel wieder, der kürzlich am 18.11.2010 in Brüssel beschlossen wurde.
Im Ergebnis kann einer solchen Klarstellung per Gesetzesakt nur zugestimmt werden. Wünschenswert wäre auch eine entsprechende Regelung im Lebensmittelbereich, da dort die Probleme nicht anders sind. Dort streitet man sich ebenfalls seit längerem darüber, ob Stoffe wie Glucosamin und Chondroitin (oder Gingko) zu den Lebensmittelzusatzstoffen zählen. Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob und wie für die nun zulässigen Stoffe geworben werden darf und ob es sich bei den eingesetzten Stoffen dosierungabhängig nicht auch um pharmakologische Wirkstoffe handeln könnte. Letzteres würde dazu führen, dass ein Produkt kein Futtermittel, sondern ein zulassungspflichtiges Tierarzneimittel wäre. Hier raten wir zu einer frühzeitigen rechtlichen Absicherung.
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