Sie gilt ab dem 08.05.2012 und ersetzt damit das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz und dessen Pendants in den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Der europäische Gesetzgeber will mit dieser Harmonisierung das Textilienrecht unbürokratischer machen und Handelshemmnisse beseitigen. Die Mitgliedstaaten müssen künftig die höchst technischen und detaillierten Bestimmungen über Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen nicht mehr in nationales Recht umsetzen. Die Bezeichnungen von Textilfasern und die Angaben auf Etiketten, Kennzeichnungen und Unterlagen, die Textilerzeugnisse auf verschiedenen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen begleiten müssen, werden vereinheitlicht. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage in Deutschland ergeben sich nur wenige.
Hersteller und Vertreiber von Textilerzeugnissen haben nun bis 8. Mai 2012 Zeit, sich auf das neue Recht einzustellen. Für Textilien, die dem bisherigen Recht entsprechen und bis 08.05.2012 in Verkehr gebracht werden, gilt eine weitere Übergangsfrist: sie können noch bis zum 9. November 2014 weiterhin auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
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