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Pflege 2015 - Was ändert sich alles?

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(lifePR) (Freising, )
Das Bundesgesundheitsministerium will in zwei Schritten deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung. Am 8. November wurde das erste Pflegestärkungsgesetz im Bundesrat beschlossen. Damit werden sich bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet. Zudem soll die Zahl der Betreuungskräfte erhöht und Pflegevorsorgefond eingerichtet werden.

Was heißt das konkret für die Pflege 2015?

Erst einmal wird es teurer für die Arbeitnehmer, da die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Die Mehreinnahmen sollen hauptsächlich in Verbesserungen der Pflegeleistungen und in den neuen Pflegevorsorgefonds fließen. Allerdings müssen bereits 4% aufgewendet werden, um die Preissteigerungen bei den Versorgungskosten aufzufangen. Das bedeutet Inflationsausgleich, statt Leistungsverbesserung.

Die Pflege zuhause

Die Pflege Zuhause haben mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen, meist durch Familie und Angehörige oder und mit ambulanten Pflegediensten. Für den Bereich der häuslichen Pflege werden rund 1,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gestellt.

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel

Pflege zuhause wird meist nur durch Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteleinsatz möglich. Rollstuhlrampen, bodengleiches Duschen oder Türverbreitung sind Maßnahmen, die standardmäßig auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukommen. Bisher betrug der Zuschuss maximal 2.557 Euro. Dies soll auf zukünftig bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme angehoben werden. Die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln werden von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat angehoben.

Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Dies betrifft vor allem die Lebensumstände pflegender Angehöriger. Durch eine Kombination der beiden Pflegebestandteile werden pflegende Angehörige entlastet. Zum Beispiel kann heute schon Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wer im Bereich der Kurzzeitpflege einen so hohen Pflegeaufwand hat, dass ein paar Wochen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig wären. Insgesamt soll der Anspruch auf Verhinderungspflege auf den Anspruch auf Kurzzeitpflege statt bisher vier zukünftig bis zu sechs Wochen angerechnet werden können. Für die Auszeit pflegender Angehöriger, die Verhinderungspflege, die durch eine vertretenden Pflegekraft ermöglich wird, stehen künftig bis zu 2.418 Euro pro Jahr statt bisher 1.550 Euro zur Verfügung. Zudem sind statt vier nun acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich.

Leistungen der teilstationären Pflege 2015

Bisher wurden die Ansprüche von Tages-/Nachtpflege und ambulanter Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) zum Teil aufgerechnet. Wer zukünftig ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Leistungen der Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Ein Beispiel: Für die Kombination aus Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen gab es in Pflegestufe III bis zu 2.325 Euro. Zukünftig gibt es bis zu 3.224 Euro. Das gilt auch für Demenzkranke.

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote 2015

Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ausgebaut. Das gilt für alle Pflegebedürftigen. Demenzkranke bekommen schon heute bis zu 100 oder 200 Euro/Monat (ab 1.1.2015: bis zu 104 oder 208 Euro/Monat). Dies wird ausgeweitet auch auf körperliche Beeinträchtigungen. Das heißt, dass Leistungen aus dem Bereich von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, finanziert werden. Gleiches gilt auch auch für anerkannte Haushalts- oder hauswirtschaftlichen Versorgung oder Pflegebegleiter der Angehörigen für den Pflegealltag.

Leistungen 2015 in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

Mehr Personal verbessert den Pflegealltag. Deshalb wird rund 1 Milliarde in die Verbesserung der Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen investiert. Diese Mittel dienen vor allem der Ausdehnung der Personaldecke. Die Zahl der Betreuungskräfte soll demnach von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 ausgebaut werden. Diese Maßnahme soll allen Pflegebedürftigen dienen. Sie war bisher vor allem den Pflegebedürftigen mit erheblichem Betreuungsbedarf (z.B. Demenzkranke) vorbehalten.

Leistungsanspruch Demenz Erkrankter im Jahr 2015

Der Leistungsanspruch von Menschen ohne Pflegestufe aber mit teils erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz war bisher sehr eingeschränkt. Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig erhalten an Demenz erkrankte Menschen ebenfalls Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen. Zudem können Sie eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bekommen. Pflegebedürftigkeit wird ein neuer Begriff.

Der Pflegevorsorgefonds 2015

Der Generationenvertrag würde von jüngeren Menschen verlangen, geburtenstarke Jahrgänge im Pflegealter zu betreuen. Eine hohe Bürde insbesondere für geburtenschwache Jahrgänge. Deshalb wird ein Pflegevorsorgefonds in Form eines Sondervermögens eingerichtet und von der Bundesbank verwaltet. In diesen Fonds werden ab 2015 jährlich die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit rd. 1,2 Mrd. Euro) eingezahlt. Ab dem Jahr 2035 kann dann jährlich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren jeweils ein Teils des Kapitals an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung abgeführt werden. Die verhindert übermäßige Beitragssatzsteigerungen für die Arbeitnehmer. Pflege wird damit nachhaltig.

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