Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will. "Die meisten dieser Angaben sind allerdings bei Marken-Energiesparlampen bereits üblich", sagt Christoph Seidel, Pressesprecher des Lampenherstellers Megaman.
Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen zum Beispiel die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt, sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.
Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist nach wie vor das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt die beste Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht nur Klasse E.
In einem wichtigen Punkt muss sich der Verbraucher umgewöhnen. Das Maß für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, umso heller ist sie. Seidel rät dazu, die Packungsangaben sorgfältig zu vergleichen. "Beispielsweise muss eine 11 Watt Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Aber bessere Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch bis zu 700 Lumen, sie sind also viel lichtstärker."
Die Verpackungen der Bestandsware im Handel ist von der Neuregelung noch nicht betroffen.