"Die Bundesländer müssen am Freitag die Reißleine ziehen. Denn die Kleingruppenkäfige sind quälerisch, weil die Hennen dort ihre arteigenen Lebensweisen nicht ausleben können. Das fordert jedoch bereits seit 1999 das Bundesverfassungsgericht. Steuerrechtlich sind solche Haltungsanlagen nach acht Jahren abgeschrieben. Die Bundesregierung will also den Eierbaronen zuspielen und eine 25-jährige Übergangszeit einräumen. Da kann jetzt nur noch der Bundesrat gegensteuern!", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Die Tierrechtler sind verärgert, weil die Bundesregierung den Bundesverband und weitere anerkannte Tierschutzorganisationen um Stellungnahme zum Entwurf der neuen Haltungsvorschriften aufgefordert hatte, aber deren einheitliche Kritikpunkte ohne Einfluss geblieben sind. Erst jetzt, durch die Empfehlungen des Bundesrats-Agrarausschusses, kämen sie zum Tragen.
Eine Änderung der Haltungsvorgaben für Legehennen war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz gegen die sogenannte Kleingruppenhaltung im Oktober 2010 verfügt hat, die Haltungsvorschriften bis zum 31. März 2012 neu zu regeln.
Zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung sowie zu den Empfehlungen des Bundesrats-Agrarausschusses gelangen Sie hier: www.tierschutzwatch.de
Direktlink: http://www.tierschutzwatch.de/...
Die Stellungnahme des Bundesverbandes sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.tierrechte.de
Direktlink: http://www.tierrechte.de/...