"Eigentlich kann die SPD nur Ja zum Klagerecht für Tierschutzverbände sagen, denn sie hat es zur Landtagswahl 2011 fest versprochen. Wir sorgen uns aber sehr, dass sie wortbrüchig wird und wie der Koalitionspartner CDU mit Nein stimmt. Die CDU ist ein entschiedener Gegner des Klagerechts", so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.
"Bei den Ausschussberatungen hat die SPD die Tierschutz-Verbandsklage nicht unterstützt. Unsere Sorge ist also berechtigt. Für die Abstimmungen im Ausschuss und Landtag sollte der Koalitionszwang aufgehoben werden, damit die Abgeordneten bei dieser wichtigen Gewissensfrage frei entscheiden können. Auch das wollen wir der SPD mit auf den Weg geben", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Die Fraktion Die Linke hatte im Januar 2014 den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt damit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.
Wenn die SPD bei ihrem Wahlversprechen bleibt, könnte Sachsen-Anhalt nach Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das achte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Auch Niedersachsen berät zurzeit über das Klagerecht.
Hier lesen Sie den Offenen Brief an Katrin Budde: www.tierrechte.de
Gesetzentwurf: www.tierschutzwatch.de
Tierschutz-Fälle aus Sachsen-Anhalt, die dokumentieren, warum die Tierschutz-Verbandsklage notwendig ist:
- Der Fall Straathof
- Der Fall Zwinger vom Evaschacht in Steuden
- Der Fall Brand in Schweinmastanlage in Teutschenthal
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de