Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes, stellt heraus:
"Das Saarland punktet heute vierfach:
1. führt es Mitwirkungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen ein; das gibt es bisher nur in Bremen und seit einer Woche in Nordrhein-Westfalen.
2. beschließt es zusätzlich die Einführung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten; diese Komfortkombination gibt es bisher nirgends in Deutschland.
3. steht die CDU im Saarland, anders als ihre Parteikollegen auf Bundes- und Länderebene, zum Klagerecht, und
4. stehen erstmals alle Fraktionen eines Landtags hinter diesen Tierschutzerrungenschaften, auch wenn sie für die Oppositionsfraktionen nicht weit genug gehen."
Der Bundesverband Menschen für Tierechte freut sich über das neue Gesetz und dankte heute Umweltministerin Anke Rehlinger (SPD) und der tierschutzpolitischen Sprecherin der SPD Gisela Kolb stellvertretend für alle Befürworter des Gesetzes mit einer doppelstöckigen veganen Torte.*
Die Tierrechtler kämpfen seitdem der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde für die Tierschutz-Verbandsklage. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie ermöglicht die gerichtliche Überprüfung, ob Vollzugsbehörden Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt haben. Der Klage sind ebenso wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur in Ausnahmefällen nötig werden.
Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de
Stellungnahme des Bundesverbandes zum saarländischen Gesetzentwurf: www.tierrechte.de
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de