"Wir werfen der Bundesregierung vor, dass sie bis heute kein Konzept zur Förderung der tierversuchsfreien Forschung verfolgt. Das ist ein Armutszeugnis! Denn die neue EU-Tierversuchsrichtlinie* geht da viel weiter: Sie bekennt sich zum vollständigen Ersatz der Tierversuche und verpflichtet die Mitgliedstaaten aktiv mitzuwirken", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat das inzwischen erkannt und überlegt die Einrichtung von Stiftungsprofessuren. "Wir sind gespannt, in welcher Form sie die Maßgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie umsetzen wird."
Der Verband drängt auch auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, das das umfangreiche Wissen zur Beurteilung von Tierversuchen insbesondere für Behörden und Wissenschaftler vorrätig hält. Durch das Bereitstellen von jüngsten Forschungsentwicklungen und kompetenten Ansprechpartnern würde das Kompetenzzentrum auch unmittelbar zur Reduktion der Tierversuche und der Verbreitung tierversuchsfreier Methoden beitragen. ZEBET, die 1989 im heutigen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtete Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, sei für diese Aufgabe personell völlig unzureichend ausgestattet. Zur Untermauerung seiner Forderung hat der Bundesverband eine Petition eingerichtet.
Petition: www.tierrechte.de/...
Erwägungsgrund 10
Obwohl es erstrebenswert ist, den Einsatz lebender Tiere in Verfahren möglichst durch andere Methoden zu ersetzen, bei denen keine lebenden Tiere verwendet werden, ist der Einsatz lebender Tiere weiterhin notwendig, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen. Diese Richtlinie stellt jedoch einen wichtigen Schritt zur Erreichung des letztendlichen Ziels dar, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Zu diesem Zweck zielt diese Richtlinie darauf ab, die Weiterentwicklung alternativer Ansätze zu erleichtern und zu fördern. Diese Richtlinie zielt auch darauf ab, für Tiere, die in Verfahren weiterhin verwendet werden müssen, ein möglichst hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Richtlinie sollte im Lichte der Fortschritte in der Wissenschaft und beim Tierschutz regelmäßig überprüft werden.
Erwägungsgrund 46
Die Verfügbarkeit alternativer Methoden ist in hohem Maße von den Fortschritten der Forschung in der Entwicklung von Alternativen abhängig. Die Rahmenprogramme der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung haben zunehmend Mittel für Projekte zur Verfügung gestellt, die darauf abzielen, die Verwendung von Tieren in Verfahren zu vermeiden, zu vermindern und zu verbessern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten durch Forschung und andere Mittel zur Entwicklung und Validierung alternativer Ansätze beitragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung und Industrie in der Union zu steigern und die Verwendung von Tieren in Verfahren zu vermeiden, zu vermindern und zu verbessern.
Richtlinie: www.tierschutzwatch.de
* Erwägungsgründe 10 und 46 der Richtlinie 2010/63/EU